Der Staat fördert Wallboxen für Unternehmen mit bis zu 900 Euro je Ladepunkt. So können Sie davon profitieren.
Im November 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Förderung für gewerblich genutzte nicht öffentliche Ladeinfrastruktur gestartet. Das KfW-Programm 441 ist der Nachfolger der ausgelaufenen Wallbox-Förderung für privat genutzte Ladepunkte, bekannt unter dem Kürzel KfW 440. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die neue Förderung vor und helfen Ihnen bei der Einschätzung, ob das Programm für Sie in Frage kommt.
Bevor wir starten…
Wie plant CUBOS ein Projekt für gewerbliche Ladeinfrastruktur?
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihren Ladebedarf und prognostizieren das Szenario von morgen und übermorgen. Weil wir immer die komplette Ladeinfrastruktur im Blick haben, beraten wir Sie fair und transparent, wo Sie bei der Erstinstallation durch Reserven für kommende Ausbaustufen später viel Geld sparen können. Die können z.B. zusätzliche Leerrohre für spätere Ladepunkte, zusätzlich zur Stromleitung verlegte Netzwerkkabel oder ein Vorhalt für eine Photovoltaik-Anlage oder einen Batteriepuffer sein. Darüber hinaus betrachten wir das zu erwartende Ladeverhalten, damit das Gesamtsystem ideal ausbalanciert ist zwischen der Dimensionierung auf Lastspitzen und einem wirtschaftlichen Betrieb.
Was sind die ersten zentralen Fragen für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur?
Generell und branchenunabhängig sollten Sie diese drei Themenkomplexe betrachten:
Was kann ich bei mir errichten?
Wie sind die Gegebenheiten vor Ort? Wie ist der Hausanschluss dimensioniert? Wie viel Energie steht davon für die LIS zur Verfügung?
Was will ich für eine Ladeinfrastruktur?
Wie viele Ladepunkte sind sinnvoll? Welche Ladeleistung soll je Ladepunkt bereit stehen? Wo platziere ich die Ladepunkte am besten? Soll mit Gleichstrom oder Wechselstrom geladen werden?
Was muss ich noch bedenken?
Welche externen Vorgaben gibt es? Was fordern z.B. Lizenzpartner oder Gesetzgeber – auch mit Blick in die Zukunft? Was habe ich in Bezug auf mein elektrisches Gesamtsystem in den nächsten Jahren noch vor?
Damit Sie ein Anrecht auf die KfW-Förderung erlangen können, müssen Sie zuerst einen Bewilligungsbescheid bekommen haben, bevor Sie die verbindliche Bestellung der Ladestation unterzeichnen beziehungsweise einen Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten in der Richtlinie hingegen explizit nicht als Vorhabenbeginn!
Die KfW-Förderung 441 Schritt für Schritt erklärt
Für Vorhaben in Deutschland sind folgende wirtschaftlich tätige Unternehmen antragsberechtigt:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Einzelunternehmer oder Freiberufler
Gefördert wird die Umsetzung des Gesamtvorhabens nach Abschluss der Planungsphase bis zur Inbetriebnahme. Dies umfasst den Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation mit einem oder mehreren Ladepunkten inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen in Deutschland.
Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- die Ladestation(en) selbst (Hardware)
- das Energiemanagement- bzw. Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen (Software/Backend)
- der elektrischer Anschluss (Netzanschluss) sowie etwaige Batteriespeichersysteme
- notwendige Elektroinstallationsarbeiten inklusive der Erdarbeiten
- notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude (zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG))
- notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation
Nicht gefördert werden die laufenden Kosten im Betrieb.
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens von der KfW-Bank auf Ihr Konto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900,00 Euro pro Ladepunkt.
Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt.
Insgesamt ist die Förderung auf maximal 45.000 Euro je Standort (Investitionsadresse) beschränkt. Sind unter einer Investitionsadresse mehrere Unternehmen ansässig, so gilt der maximale Zuschussbetrag je Investitionsadresse und Unternehmen.
- Die Förderung wird online bei der KfW beantragt.
- Die Förderung wird bewilligt.
- Das Vorhaben wird binnen 12 Monaten nach Bewilligung umgesetzt.
- Die Ladeinfrastruktur wird in Betrieb genommen und in der OBELIS-Plattform der NOW GmbH angemeldet.
- Die Förderung wird ausgezahlt.
- Während der garantierten Haltedauer von sechs Jahren wird in einem halbjährlichen Report die verladene Strommenge über OBELI gemeldet.
Berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass die Anzahl der Ladepunkte nach der Antragstellung im Zuschussportal nicht erhöht werden kann. Kommen im Zuge einer Erweiterung des Vorhabens weitere Ladepunkte hinzu, stellen Sie vor dem Beginn dieses Teilvorhabens einen weiteren Antrag im KfW-Zuschussportal.
Die Nutzung der Ladestation ist ausschließlich für das Aufladen unternehmenseigener elektrisch betriebener Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie der elektrisch betriebenen Fahrzeuge der Beschäftigten des Unternehmens vorgesehen.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich. Für ergänzende Vorhaben wie z.B. die Errichtung einer PV-Anlage können aber weitere KfW-Förderprogramme genutzt werden.
Spätestens bis zum Upload der Rechnungen im Zuschussportal muss der Stromliefervertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen sein, er muss zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht begonnen haben.
Nebenarbeiten wie z. B. Erdarbeiten dürfen durch das antragstellende Unternehmen in Eigenregie ausgeführt werden. Die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) der Ladeinfrastruktur muss durch ein Fachunternehmen erfolgen, das in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Gerne verweisen wir Sie an dieser Stelle auf das Merkblatt der KfW und leiten Sie auch direkt auf das Antrags-Portal.