Mit CUBOS.Connect hat CUBOS ein skalierbares Lademanagement für nichtöffentliche Ladeinfrastrukturen entwickelt. Die über das Backend erfassten und verwalteten Ladevorgänge können dank der Transparenzsoftware von der Software-Allianz S.A.F.E. auf Exaktheit gemäß Eichrecht überprüft werden. Der Verbraucher bekommt so die Möglichkeit, digital signierte Messwerte von Ladevorgängen bis auf ein Zehntel Watt genau zu überprüfen.
Wann wird Eichrechtskonformität beim Laden von Elektroautos benötigt?
Eichrechtskonformes Laden wird im nichtöffentlichen Bereich immer dann benötigt, wenn der Strom nicht komplett kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Sobald der Ladestrom am Unternehmen abgerechnet werden soll, muss dies eichrechtskonform erfolgen. Wird hingegen ein Firmenwagen beim Mitarbeiter zu Hause geladen, reicht ein MID-zertifizierter Zähler.
An Mitarbeiter kann der Strom alternativ pauschal monatlich (gemäß §3 Nr. 50 EStG) abgerechnet werden, was keine Eichrechtskonformität benötigt. Allerdings ist dann eine Stromabgabe an Kunden oder Besucher nur kostenfrei möglich, wie zuvor beschrieben. Das eichrechtskonforme Laden ist also in vielen Fällen erstrebenswert, selbst wenn es nicht zwingend notwendig ist.
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